POS & RT-Kassen – Update zu Kassenbelegen für Angelder und Mehrzweckgutscheine

Diese Anforderungen müsst ihr jetzt umsetzen

Das kommt neu hinzu

Die Verknüpfung von POS-Geräten mit den RT-Kassen ist seit dem 01. April 2026 verpflichtend.
Neu hinzu kommt: Auch Angelder und Mehrzweckgutscheine rücken stärker in den Fokus – insbesondere im Hinblick auf die korrekte Ausstellung von Kassenbelegen.

Worum geht’s konkret?

Alle POS-Geräte (inkl. Virtual POS) müssen im Cassetto Fiscale mit den jeweiligen RT-Kassen verknüpft sein.

Warum das Ganze?
Die Agenzia delle Entrate gleicht künftig ab:

  • die Zahlungsarten auf dem documento commerciale
  • mit den tatsächlich abgewickelten POS-Zahlungen

Kurz gesagt:
Was auf dem Beleg steht, muss exakt zu den echten Zahlungen passen.

Zahlungsarten: Jetzt besonders wichtig

Spätestens jetzt solltet ihr eure Abläufe genau unter die Lupe nehmen.

Achtet darauf, dass:

  • immer die richtige Zahlungsart verwendet wird
  • gemischte Zahlungen korrekt aufgeteilt werden (z. B. 50 % bar / 50 % Karte)
  • alle Zahlungsarten sauber mit der RT-Kasse gemappt sind

Unser Tipp:
Kontrolliert regelmäßig

  • den Tagesabschluss
  • einzelne Fiskalbelege

So erkennt ihr Fehler frühzeitig.

Achtung bei Angeld & Gutscheinen

Viele Betriebe haben bisher für Angelder (Caparre) und Mehrzweckgutscheine keinen Fiskalbeleg erstellt. Im Zuge der neuen Regelung empfehlen wir jedoch, auch hierfür einen Beleg über die RT-Kasse auszustellen. In der Praxis kann dies beispielsweise über einen MwSt.-Kode wie „NS – non soggetto“ erfolgen.

Wichtig: Die konkrete steuerliche Behandlung solltet ihr unbedingt mit eurem Steuerberater klären.

Umsetzung & Fazit

Die gute Nachricht: Die technischen Voraussetzungen sind bereits vorhanden. Mit Version 26.01 steht in ASA HOTEL die Funktion „Kassenbelege für Angelder und Mehrzweckgutscheine“ zur Verfügung (Systemkonfiguration → Betrieb → Abrechnung). Bei Aktivierung werden Angelder und Gutscheine an die RT-Kasse übertragen und auf dem Beleg als „sconto a pagare“ ausgewiesen – in der Regel ohne zusätzliche Anpassungen, dennoch sollte das Mapping unbedingt geprüft werden. Wichtig ist außerdem: Nach der Aktivierung müssen die Master-Dienste neu gestartet werden, bestehende Zahlungs-Mappings sollten nicht unnötig überschrieben werden und steuerliche Details sind immer mit dem Steuerberater abzustimmen.

Die Verantwortung liegt vollständig beim Betrieb – von der korrekten Konfiguration über die laufende Kontrolle bis zur Einhaltung der steuerlichen Vorgaben. Unser Fazit: Die Pflicht ist bereits Realität. Wer seine Prozesse jetzt sauber aufsetzt, vermeidet Probleme bei Kontrollen, Abgleichen mit der Steuerbehörde und mögliche Strafen. 

Unser Tipp: Jetzt prüfen, richtig konfigurieren und auf der sicheren Seite bleiben. Bei Fragen zur technischen Umsetzung in ASA HOTEL unterstützen wir euch gerne.