Landesbeiträge für die Digitalisierung

Gut zu wissen: Was, wie, wann?

Förderung leicht gemacht – Landesbeiträge für eure Digitalisierung.

Digitalisierung ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist die Basis für einen modernen, effizienten Unternehmensalltag. Damit auch Kleinstunternehmen (bis zu 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) den digitalen Schritt wagen können, gibt es Landesbeiträge zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Was wird gefördert?

  • Erstellung oder Optimierung eurer Website sowie Maßnahmen im Bereich E-Commerce
  • Schulungen, Coaching und Tutoring, um digitales Know-how aufzubauen
  • Beratung und Wissensvermittlung durch Expertinnen und Experten
  • Dienstleistungen von Social-Media-Manager:innen, Agenturen oder spezialisierten Fachkräften zur digitalen Kommunikation und Betreuung von Social-Media-Kanälen
  • Erwerb und Optimierung von Software, inklusive Cloud- und KI-Diensten
  • Erwerb von Softwarelizenzen (inklusive Cloud- und KI-Dienste)

Förderhöhe
Bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben werden übernommen.

Förderfähige Projekte
Die Ausgaben müssen zwischen 2.000 € und 15.000 € liegen.

Frist

Pro Jahr darf ein Antrag gestellt werden.
Für das Jahr 2025 gilt ausnahmsweise eine verlängerte Frist bis 31. Dezember 2025 (statt 30. September).
Wichtig: Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Investition gestartet wird.

Wenn ihr euer Unternehmen digital weiterbringen wollt – ob Website, Social Media oder Software – ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.